AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der empira Software GmbH
§1 Geltungsbereich
(1) Die empira Software GmbH (im Folgenden empira genannt) schließt Verträge mit den jeweiligen Vertragspartnern (im Folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von empira anerkannt. Individuelle Vereinbarungen zwischen empira und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
(3) empira behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt. Sollte der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widersprechen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden AGB außer Kraft.
§2 Zustandekommen von Verträgen
(1) Schriftliche Angebote der empira sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwa anderes schriftlich vereinbart worden ist.
(2) Der Kunde ist an seine Bestellung für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Eingang bei empira gebunden, es sei denn, empira nimmt die Bestellung vorher an oder lehnt sie ab. Für Verträge über Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung und Projektunterstützung, beginnt empira mit der Leistungserbringung in der Regel nach Annahme des Auftrags. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass empira mit der Erbringung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Bindungsfrist beginnt. Bei Verbrauchern erlischt in diesem Fall das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern sie vorab ausdrücklich zugestimmt haben.
(3) Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebotes durch den Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung durch empira zustande.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind immer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages.
(2) Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Dienstleistung ohne Abzug fällig, sofern im Vertrag keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder anderen akzeptierten Zahlungsmethoden erfolgen, wie in der jeweiligen Rechnung angegeben.
§4 Lieferung
(1) Die Lieferung von Software erfolgt über ein Downloadportal oder per E-Mail. Hierzu erhält der Kunde ggf. einen Downloadkey, der ihn zum Download der für ihn bestimmten Software ermächtigt. Der Downloadkey wird ihm auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Andere Vertragsgegenstände und Dienstleistungen werden laut Vertrag erbracht/geliefert.
§5 Software / Dokumente / Informationen
(1) Jegliche Software, die durch Dienste zum Download bereitgestellt wird, ist das urheberrechtlich geschützte Werk von empira und/oder ihren Lieferanten. Die Nutzung der Software unterliegt – sofern vorhanden – den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags, der der Software beiliegt oder in ihr enthalten ist ("Lizenzvertrag"). Endbenutzer sind nur berechtigt, eine Software, zu der ein Lizenzvertrag gehört, zu installieren, sofern sie zuvor den Bestimmungen des Lizenzvertrages zugestimmt haben.
(2) Die Software wird ausschließlich Endbenutzern im Sinne des Lizenzvertrages zum Download und zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Reproduktion oder der Weitervertrieb der Software außerhalb der Bestimmungen des Lizenzvertrages ist ausdrücklich gesetzlich verboten und kann schwere zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zuwiderhandlungen werden im größtmöglichen Umfang verfolgt.
(3) Ohne Einschränkungen bezüglich des Vorhergesagten ist das Kopieren oder Reproduzieren der Software auf einem anderen Server oder an anderer Stelle mit dem Ziel einer weiteren Reproduktion oder eines Weitervertriebs ausdrücklich verboten.
§6 Gewährleistung
(1) Gewährleistung besteht für die Software (wenn überhaupt) lediglich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Lizenzvertrages. Mit Ausnahme der im Lizenzvertrag genannten Gewährleistung lehnt empira hiermit jegliche Gewährleistung und Bedingungen in Bezug auf die Software, einschließlich jeder konkludenten Gewährleistung und anderen Bedingungen hinsichtlich Tauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung ab.
(2) Die Parteien erkennen an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei unter allen Anwendungsbedingungen zu gewährleisten. empira haftet daher nicht für geringfügige Abweichungen der Software von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, es sei denn, diese Abweichungen beeinträchtigen die Nutzung der Software erheblich.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(4) empira und/oder ihre Lieferanten haften nicht für besondere oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren – sei es bei vertragsgemäßer Nutzung, durch Nachlässigkeit oder sonstige unerlaubte Handlung – und durch die oder im Zusammenhang mit der Verwendung von Software, Dokumenten, der Zurverfügungstellung von oder dem Ausbleiben der Zurverfügungstellung von Diensten oder durch über Dienste zugängliche Informationen entstanden sind.
§7 Schlussbestimmung
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Erfüllungsort ist Troisdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Siegburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(4) Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich. Die englische Übersetzung (GTC) dient lediglich Informationszwecken.
§8 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde empira (empira Software GmbH, Kirchstr. 19, D-53840 Troisdorf, E-Mail: Widerruf@empira.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat empira dem Kunden alle Zahlungen, die empira von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von empira angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei empira eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet empira dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte, wenn empira mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass empira mit der Ausführung des Vertrags beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert.
Stand: 13.02.2025